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Das vom heiligen Sturmius gegründete Kloster wurde 751 direkt dem Papst unterstellt und war somit der Zuständigkeit anderer Bistümer entzogen. Bedeutsam für die spätere Entwicklung gilt die
Tatsache, dass Fulda genau an der Grenzlinie der Bistümer Mainz und Würzburg lag. Dazu kamen die die herausragende politische Stellung des Fuldaer Abtes im Hochmittelalter und die Tatsache, dass der Abt für 70
Pfarreien seines Herrschaftsgebietes das Besetzungsrecht hatte. Da vom Fuldaer Abt die Kollegiatstifte in Hünfeld, Rasdorf und Salmünster abhängig waren, hatte der Abt darüber hinaus einen Weltklerus von
ungefähr 40 Chorherren. Begünstigt durch päpstliche und bischöfliche Schismen in Mainz und Würzburg schob sich das Kloster Fulda im Hochmittelalter unter seinem Fürstabt zwischen die beiden Bistümer. Im 16. Jahrhundert
versuchte der Abt und Landesherr in Rom die Erhebung zum Bistum zu erreichen, was aber noch am Widerstand des Würzburger Bischofs scheiterte. Durch die Schaffung vollendeter Tatsachen, z.B. die Gründung eines
Priesterseminars, die Abhaltung von Diözesansynoden und die Visitation von Pfarreien, erreichte er es im Jahr 1727, dass ein Mönch des Klosters zum Weihbischof ernannt wurde. Dessen Nachfolger vereinigte dann weltliche
und geistliche Macht als Bischof und Fürstabt. 1752 wurde die Abtei zum Bistum erhoben. Die Französische Revolution brachte dann eine Neubeschreibung der Bistumsgrenzen, ebenso das Konkordat von 1929, als ein
Großteil von Frankfurt an Limburg ging. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde dann das Bistum Erfurt neuerrichtet, in dem ein wesentlicher "Ostteil" der Diözese aufging. |
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